Infos zum Privatwald

Offensichtlich ist nicht jedem bewusst, dass für Privatwald, die gleichen rechtlichen Rahmenbedingungen gelten wie für Gemeinde-oder Staatswald. Auch im Privatwald darf nur entsprechend eingeschlagenes Holz gelagert werden. Alle anderen Ablagerungen sind rechtswidrig. Bezüglich baulicher Anlagen dürfen lediglich jagdliche Einrichtungen errichtet werden.

Hans-Josef Kring
Ortsbürgermeister