Verbotene Nutzung der Feldwege: Fehlverhalten wird jetzt angezeigt!

Im Bereich der Gemarkung Lykershausen ist gem. Feldwegesatzung die Benutzung der Feldwege mit Fahrzeugen nur den Nutzern, der Land-/ Forstwirtschaft (Jagdgenossen Lykershausen) und den Jägern des Jagdrevieres Lykershausen. gestattet. Dies ist unabhängig davon ob ein Verbotsschild steht oder nicht. 

Trotz entsprechender Hinweise ist immer noch besonders der Bereich „Punkt B“, nördlich von Lykershausen in Richtung Hochwassernotweg, Kamp-Bornhofen, Osterspai betroffen. Durch verbotswidriges Einfahren und Parken werden insbesondere Land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge behindert oder können Arbeiten nicht entsprechend ausführen. Dies gilt auch für Parken in den Einmündungsbereichen und an den Wegerändern, da zusätzlich noch Gefahrensituationen auf den Kreisstraßen entstehen können. Innerhalb weniger Jahre entstanden dadurch der Ortsgemeinde mit einem „Negativhaushalt“ Schäden von mehreren tausend Euro.  Durch nicht angepasste Geschwindigkeit, überflüssige Brems-Startübungen und Parken an den Wegerändern  entstehen zusätzlich immer wieder Schäden. Über Jahre hinweg wurde darüber in der Presse informiert. Auch Hinweise an den Fahrzeugen führten leider nicht zum Erfolg. Auch für die Selbstwerber von Brennholz aus Richtung Kamp-Bornhofen bestehen mehrere Zufahrts- und Abfuhrmöglichkeiten. Bei  Nutzung der K103 besteht ca. 400 m unterhalb des Kreuzungspunktes K 103/K 83 ein entsprechender Verbindungsweg. Verstöße stellen ungeachtet sonstiger Schadensersatzansprüche eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße geahndet wird. Bei entsprechendem trockenem Wetter werden im März die Löcher im Feldweg wieder verfüllt. Parkraum ist z.B. auf dem Parkplatz an der Kreisstraße 103 (K103) vorhanden. In den kommenden Wochen wird verstärkt kontrolliert und Fehlverhalten zur Anzeige gebracht. Für Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Im Einmündungsbereich der K103/K83 wurde die Beschilderung aktualisiert

Hans-Josef Kring
Ortsbürgermeister