Grünschnittsammelplatz: Hinweis zur Annahmeordnung

Seit nun 4 Jahren kann der Grünschnittsammelplatz (an Samstagen von 13-14 Uhr) auch von Bürgern der Ortsgemeinden Prath und Lykershausen genutzt werden. Die Ortsgemeinde Dahlheim hatte zuvor einen Vertrag mit dem Kreis abgeschlossen, in dem für die Verwertung des Materials und den dazugehörigen Kosten der Kreis zuständig ist; dieser hatte ein entsprechendes kreisweites Konzept erarbeitet. Seitdem wird der Platz von Bürgern aller drei Gemeinden rege genutzt und steht als Beispiel, dass die drei Gemeinden durch Zusammenarbeit einiges für ihre Bürger bewirken können, um gemeinsam für die Zukunft gut aufgestellt zu sein.
In letzter Zeit wurden vermehrt im Grünschnittsammelplatz neben dem normalen Baumschnitt behandeltes Holz abgeladen. Dies ist nicht zulässig und wir bitten darum, sich an die Annahmeordnung zu halten.
Angenommen werden kompostierbare Grünabfälle aus dem privaten Herkunftsbereich. Hierzu zählen: Baumschnitt, Strauchschnitt, Heckenschnitt, Rasenschnitt (nur in geringen Mengen), Laub (nur in geringen Mengen), sonstige Gartenabfälle z.B. Blumen (nur in geringen Mengen).
Dazu gehören nicht: Obst und Gemüseabfälle, Stammholz (über 12 cm Durchmesser), Baumstümpfe, Wurzeln, Abfälle aus Tierhaltung, Friedhofsabfälle, Straßenbegleitgrün.
Insbesondere nicht: Bretter, Möbelholz, Balken, Holz aus dem Außenbereich z.B. Zäune und Gartenmöbel, Baumischabfälle, Verpackungen, Draht.