Versorgung mit Schutzmasken für Risikogruppen

Wir machen auf die nachfolgende Pressemitteilung des Rhein-Lahn-Kreises vom 15.12.2020 zur Versorgung von Risikogruppen mit Schutzmasken aufmerksam:

„Mit dem Dritten Bevölkerungsschutzgesetz wurde eine Rechtsgrundlage geschaffen, wonach das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) durch eine Rechtsverordnung für bestimmte Risikogruppen der Bevölkerung einen Rechtsanspruch auf Versorgung mit Schutzmasken festlegen kann. Diese Verordnung ist, wie Landrat Frank Puchtler mitteilt,  heute in Kraft getreten.

Nach § 1 des Verordnungsentwurfs haben Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland Anspruch auf Schutzmasken, wenn

  • sie das 60. Lebensjahr vollendet haben oder
  • bei ihnen eine der folgenden Erkrankungen oder Risikofaktoren vorliegen:
  • chronisch obstruktive Lungenerkrankung oder Asthma bronchiale,
  • chronische Herzinsuffizienz,
  • chronische Niereninsuffizienz,
  • zerebrovaskuläre Erkrankung, insbesondere Schlaganfall,
  • Diabetes mellitus Typ 2,
  • aktive, fortschreitende oder metastasierte Krebserkrankungen oder stattfindende oder bevorstehende Therapie, welche die Immunabwehr beeinträchtigen kann,
  • stattgefundene Organ- oder Stammzellentransplantation,
  • Risikoschwangerschaft.

Die Ausgabe der Masken erfolgt ab heute in Etappen durch die Apotheken. In der Verordnung heißt es: Um die Abgabe bereits im Dezember 2020 aufnehmen zu können, erhalten die Anspruchsberechtigten die ersten drei Masken in einem vereinfachten Verfahren nach Vorlage des Personalausweises oder nach nachvollziehbarer Darlegung des Anspruchs durch Eigenauskunft. “  Eine Eigenbeteiligung der Patienten entfällt im Dezember.

Im nächsten Schritt erhalten Berechtigte weitere  zwölf Masken (Sechs Masken ab 1. Januar und sechs Masken ab 16. Februar 2021), wenn sie eine Bescheinigung ihrer Krankenkasse vorlegen können, dass ein Anrecht besteht. Für die zwölf Masken wird ein Eigenanteil von 4 Euro erhoben.

Das Formular für die Eigenauskunft finden Sie im Anhang oder auf der Seite der  Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände unter www.abda.de.“