Entsorgung von Bauschutt auf Feld-/Wirtschaftswegen

Aus gegebenem Anlass weise ich darauf hin dass das Entsorgen von Bauschutt auf Feld-/ bzw. Wirtschaftswegen, auch zum Verfüllen von Schlaglöchern nicht erlaubt ist. Ein Wiederherstellen der Wege kann nur in Absprache mit der Ortsgemeinde und unter Zuhilfenahme geeigneter Materialien erfolgen. Daher bitte ich dies in Zukunft zu unterlassen.