Windkraftanlagen so nah am Dorf

Abstände zu Windkraftanlagen auf 1.400 m anpassen, Anzahl begrenzen

Das geht uns alle an!

Die Ortsgemeinde Lykershausen hatte sich bereits im Rahmen der Beteiligung zum Flächennutzungsplan der VG Loreley, Teilplan Windkraft im November 2014, kritisch geäußert. Auch die Beigeordneten und Ratsmitglieder der Ortsgemeinde sehen dies aktuell noch kritischer als vor Monaten. Die Abstände zur Wohnbebauung werden beispielhaft bei einer Waldfläche vor Punkt „B“ (850m), Waldstück vor der Kreisstr. als zu gering erachtet. Im Hinblick auf Erfahrungen aus anderen Bereichen und der Zukunftsfähigkeit sollte der Abstand zur Wohnbebauung ca. 1.400 m betragen.Gerade bei dominanten Anlagen mit einer Höhe von ca. 200 m, ca. 10 x so hoch wie unsere Kirche, wäre dies mindestens angebracht.

Aus wirtschaftlichen und energiepolitischen Gründen sollte eine Teilhabe möglich sein, die Anzahl der Windkraftanlagen in der Verbandsgemeinde jedoch deutlich reduziert und ein Kompromiss gesucht werden. Die Anzahl der Windkraftanlagen könnte dann auf ca. 18 Anlagen begrenzt werden.

Wegen unserer traumhaft schönen Landschaft und der entsprechenden Ruhe wohnen gerade Familien mit Kindern und Naturliebhaber besonders gerne hier. Dies soll insbesondere im Zuge des demografischen Wandels auch so bleiben. Die Mitglieder der Räte ob in der Verbandsgemeinde oder vor Ort, mit ihren defizitären Haushalten, werden von den verantwortlichen „grünen Ministerien“ bei den unterschiedlichen Argumenten von Gegnern und Befürwortern nicht wirklich unterstützt. Viele Fragen bleiben, z.B. sind WK- Anlagen bei einer Windhöfigkeit von ca. 6 m/s von den Betreibern auf Dauer wirtschaftlich zu führen oder verdienen kurzfristig nur die „Projektierer“? Sind bei einer Entfernung

von 800 m Betriebsgeräusche zu hören? Ist der wohl nicht hörbare Infraschall, wie zunehmend behauptet, gesundheitsschädlich? Bezieht sich die entsprechende TA Lärm auf veraltete Grundlagen? Auch die nächtliche „Beleuchtung“, der ca. 5 km entfernten hunsrücker WK- Anlagen  werden schon vielfach als Beeinträchtigung empfunden.  Um einigermaßen auf der sicheren Seite zu sein, wäre eine deutliche Vergrößerung der Abstände von der Wohnbebauung zu den Potentialflächen/WK-Anlagen weitestgehend problemlos möglich, da derzeit 3,4 % der Fläche in der VG vorgesehen sind. Das Land hält allgemein 2% der Fläche für angemessen, dies ohne Berücksichtigung von besonderem Konfliktpotential wie dies in unserer Heimat gegeben ist. Bei der anstehenden Offenlage des Flächennutzungsplanes ist auch die Bevölkerung gefragt sich entsprechend einzubringen. Nach Genehmigung des Flächennutzungsplanes sind Änderungen kaum mehr möglich! Unsere Landschaft ist unser Kapital und damit sollte sorgsam umgegangen und nicht kurzfristigem Gewinnstreben einiger weniger oder politischen „Schlagzeilenjägern“ geopfert werden.

Riesenwindrad am Punkt "B"

Kartenausschnitt:

Sollte der Flächennutzungsplan genehmigt werden könnten auch auf dieser Fläche gerade einmal 850 m von unseren Wohnhäusern entfernt WK- Anlagen errichtet werden. Diese wären dann mit 200 m, ca. 10 x so hoch wie unsere Kirche. Der Flügeldurchmesser solcher Anlagen beträgt ca. 120 m.