Annahmeordnung für Grünschnitt:
Angenommen werden kompostierbare Grünabfälle aus dem privaten Herkunftsbereich. Hierzu zählen: Baumschnitt, Strauchschnitt, Heckenschnitt, Rasenschnitt (nur in geringen Mengen), Laub (nur in geringen Mengen), sonstige Gartenabfälle z.B. Blumen (nur in geringen Mengen).
Dazu gehören nicht: Obst und Gemüseabfälle, Stammholz (über 12 cm Durchmesser), Baumstümpfe, Wurzeln, Abfälle aus Tierhaltung, Friedhofsabfälle, Straßenbegleitgrün.
Insbesondere nicht: Bretter, Möbelholz, Balken, Holz aus dem Außenbereich z.B. Zäune und Gartenmöbel, Baumischabfälle, Verpackungen, Draht.
Edgar Rudolf, Ortsbürgermeister Prath